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   BVerwG, 24.02.1956 - IV C 027.55   

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BVerwG, 24.02.1956 - IV C 027.55 (https://dejure.org/1956,1470)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1956 - IV C 027.55 (https://dejure.org/1956,1470)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1956 - IV C 027.55 (https://dejure.org/1956,1470)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1956, 569
  • DVBl 1956, 477
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - IV C 027.55
    Er ist vielmehr, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Februar 1954 (NJW 1954 S. 465 ff. [467]) zutreffend erklärt, aus dem Völkerrecht, insbesondere den einschlägigen Völkerrechtsquellen wie Haager Landkriegsordnung und Genfer Konvention zu entnehmen.
  • BVerwG, 05.07.1955 - I C 45.55

    Der Verwaltungsgerichtshof Bebenhausen als oberstes allgemeines

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - IV C 027.55
    Diesem Ergebnis schließt sich der erkennende Senat in Übereinstimmung mit den Ausführungen des I. Senatsim Beschluß vom 5. Juli 1955 - BVerwG I C 45.55 - an.
  • StGH Baden-Württemberg, 29.10.1955 - GR 2/55
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - IV C 027.55
    Der Baden-Württembergische Staatsgerichtshof hat jedoch in seinem Urteil vom 29. Oktober 1955 (DÖV 1955 S. 697 und 760) ausgesprochen, daß zwar Art. 67 Abs. 3 B.-W.Verf. unmittelbar geltendes Recht darstelle, daß aber im ehemaligen Lande Württemberg-Hohenzollern diese Vorschrift bis zum Erlaß eines Ausführungsgesetzes nicht in vollem Umfange zur Vollziehung komme.
  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG)

    § 1 Abs. 1 erster Halbsatz HkG umschreibt den Begriff "kriegsgefangen" in seiner völkerrechtlich bestimmten Bedeutung (Aufgabe der Rechtsprechung von BVerwG IV C 027.55 - DVBl. 1956 S. 477 = MDR 1956 S. 569 [BVerwG 24.02.1956 - BVerwG IV C 027.55] -).

    Soweit der bisher in Kriegsgefangenenentschädigungssachen zuständig gewesene IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Frage eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. die Entscheidungen BVerwG IV C 027.55 - DVBl. 1956 S. 477 = MDR 1956 S. 569 [BVerwG 24.02.1956 - BVerwG IV C 027.55] -, BVerwG IV C 073.54), vermag ihm der jetzt erkennende Senat nicht zu folgen.

    Hiervon abweichend hat der IV. Senat in seiner oben angegebenen Entscheidung BVerwG IV C 027.55 angenommen, aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 HkG ergebe sich, daß der Gesetzgeber es hier auf den Grund des Gefangenhaltens abstellen wolle, so daß Kriegsgefangene, die wegen einer ihnen vorgeworfenen strafbaren Handlung weiter in Haft gehalten worden seien, nicht als Heimkehrer anerkannt werden könnten.

  • BAG, 04.12.1956 - 3 AZR 114/54

    Arbeitsentgelt: Anwendung des Regelungsgesetzes auf Arbeitnehmer des öffentlichen

    Denn in Ziffer 3 der Ausführungsbestimmungen zu § 15 ist gesagt, daß eine sich unmittelbar an die Kriegsgefangenschaft anschließende andere Art des Gewahrsams (sogenannte Anschlußhaft) nur dann zu Gunsten des Internierten zu berücksichtigen sei, wenn sie ebenfalls unpolitisch war (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24<=2.1956, MDR 56, 569)» Nur diese strenge Unterscheidung zwischen einer Freiheitsentziehung aus unpolitischen Gründen (Wehrmachts zugehörigkeit, Volkszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit) und einer solchen aus politischen Gründen (Verbindung zum Nationalsozialismus) entspricht dem jetzigen Wortlaut des Gesetzes.
  • BVerwG, 11.06.1956 - IV B 024.55

    Erfordernis der Zweistufigkeit der gerichtlichen Tatsachenprüfung - Beschränkung

    Daß dieser Zustand mit § 10 BVerwGG und dem Verfassungsrecht von Baden-Württemberg einstweilen vereinbar ist, hat der Senat in seinemUrteil vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 027.55 - ausgesprochen, so daß darauf verwiesen werden kann.
  • BVerwG, 25.10.1957 - VII B 51.57

    Rechtsmittel

    Es hat schließlich entschieden, daß, gleichgültig, ob man den Art. 67 LV als geltendes Recht ansieht oder nicht, nach den bisherigen Vorschriften verfahren werden muß, bis ein Gesetz zur Ausführung des Art. 67 LV erlassen ist (Beschluß vom 5. Juli 1955 BVerwGE 2, 186;Urteil vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 027.55 - Urteil vom 11. Mai 1956 BVerwGE 3, 291).
  • BVerwG, 24.02.1956 - IV C 073.54

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat in dem gleichzeitig ergangenen Urteil - BVerwG IV C 027.55 - eingehend ausgeführt, so daß darauf verwiesen werden kann.
  • BVerwG, 27.06.1957 - V B 443.56

    Rechtsmittel

    Denn diese Frage ist im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1955 (BVerwGE 2, 186) im verneinenden Sinne entschieden worden (vgl. auch Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 027.55 - (DVBl. 1956 S. 477; MDR 1956 S. 569) undvom 11. Mai 1956 - BVerwG V C 36.56 - (BVerwGE 3, 291) sowieBeschluß vom 11. Juni 1956 - BVerwG IV B 024.55 - (RdL 1956 S. 240)).
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